Luftreinhalteplan für die Stadt Köln muss fortgeschrieben werden

stadt Koeln LogoStadt kündigt an, Anstrengungen für bessere Luftqualität konsequent fortzusetzen

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat heute, 12. September 2019, über den Luftreinhalteplan für die Stadt Köln verhandelt und entschieden, "dass der Luftreinhalteplan vom 1. April 2019 für die Stadt Köln rechtswidrig ist und das Land ihn deshalb fortschreiben muss". Das Oberverwaltungsgericht fordert: "Nach derzeitigem Stand müssen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, um eine zügigere Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid jedenfalls an den folgenden Messstellen zu erreichen: Clevischer Ring, Justinianstraße, Luxemburger Straße und Neumarkt."

Oberbürgermeisterin Henriette Reker stellt fest: Unsere Maßnahmen und Projekte haben das Gericht jedenfalls insoweit überzeugt, dass ein großflächiges Fahrverbot verhindert werden konnte. Aber auch streckenbezogene Fahrverbote bedeuten erhebliche Einschränkungen für viele Menschen in dieser Stadt, die auf ein Auto angewiesen sind. In dem Aufruf des Gerichts, neue Prognosen vorzulegen, sehen wir eine Chance, da die aktuellen Messwerte bereits besser waren als die Prognosen. Wir werden nun mit der Bezirksregierung und der Landesregierung das Urteil auswerten, gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen und die Fortschreibung des Luftreinhalteplans unterstützen.

Reker weiter: Höchste Priorität hat für die Stadt Köln der Gesundheitsschutz der Kölnerinnen und Kölner. Deswegen gilt es, die Verkehrswende weiter mit Hochdruck voranzutreiben.

Andrea Blome, Beigeordnete für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, betont: Das Gericht hat unsere Anstrengungen für eine bessere Luftqualität gewürdigt. Wir sind entschlossen, diesen Weg sehr konsequent weiterzuführen. Und wir sind sehr zuversichtlich, da wir bereits heute ein verändertes Mobilitätsverhalten der Kölnerinnen und Kölner spüren, ohne das die Verbesserung der aktuellen Werte ja nicht denkbar wäre. Unser Auftrag ist es daher, die Attraktivität von Bus, Bahn, Fahrrad und anderen umweltfreundlicheren Alternativen weiter zu erhöhen, um noch mehr Menschen davon zu überzeugen, aufs Auto zu verzichten.

Die EU schreibt einen Grenzwert von im Schnitt 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft vor. Die Deutsche Umwelthilfe hatte 2018 vor dem Verwaltungsgericht Köln auf Einhaltung dieses Grenzwerts geklagt. Das Verwaltungsgericht Köln verurteilte das Land Nordrhein-Westfalen im November 2018 dazu, den für die Stadt Köln geltenden Luftreinhalteplan zum 1. April 2019 so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Jahresgrenzwerts enthält. Als erforderliche Maßnahmen nannte das Verwaltungsgerichts Fahrverbote für stark emittierende Fahrzeuge und begründete dies damit, der seinerzeit gültige Luftreinhalteplan von April 2012 sehe keine ausreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation vor, um den Grenzwert einzuhalten. Das Land NRW und die Bezirksregierung Köln legten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 8. November 2018 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster Berufung ein.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Alexander Vogel / https://www.stadt-koeln.de

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