Neue Satzung: Wohnraum in Köln ist künftig besser geschützt - Kampagne "Zum Wohnen gebaut – Wohnungen sind keine Touristenunterkünfte"

wohnraum 1Die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnungen ist in bestimmten Kölner Veedeln wie zum Beispiel in der Innenstadt, in Deutz oder in der Südstadt zu einem großen Problem geworden. Köln reagiert auf die Veränderungen der letzten Jahre im Bereich der Zweckentfremdung von Wohnraum und legt dem Rat Ende Mai eine neue Wohnraumschutzsatzung zum Beschluss vor. Am 2. Mai 2019 berät der Ausschuss für Soziales und Senioren das Papier. Am 1. Juli 2019 tritt die neue Wohnraumschutzsatzung in Kraft. Bei einer Pressekonferenz am heutigen Donnerstag, 25. April 2019, stellten Oberbürgermeisterin Henriette Reker, Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Integration und Umwelt der Stadt Köln, und Wohnungsamtsleiter Josef Ludwig die neue Satzung und die Kampagne "Zum Wohnen gebaut – Wohnungen sind keine Touristenunterkünfte" vor.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

In attraktiven und wachsenden Metropolen wie Köln sind der Ausbau und die Sicherung des Wohnungsbestandes eine vordringliche Aufgabe, damit alle Menschen eine gute und bezahlbare Wohnung finden können. Wir sorgen jetzt mit der neuen Wohnraumschutzsatzung dafür, dass diese auch zum Wohnen genutzt und nicht für andere kommerzielle Interessen zweckentfremdet werden. Wir verhindern damit Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt, die in vielen europäischen Metropolen beobachtet werden. Die Wohnraumschutzsatzung ist damit ein wichtiger Baustein zur Sicherung des bezahlbaren Mietwohnungsbestandes in Köln.

Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Integration und Umwelt der Stadt Köln:

Der Wohnraumschutz ist ein wichtiger Beitrag, mit dem wir in Köln für dauerhaftes und bezahlbares Wohnen sorgen. Wir schützen Kölns Mieterinnen und Mieter vor den negativen Folgen der zunehmenden Ferienwohnungsvermietung und ziehen schwarze Schafe unter den Ferienwohnungsvermietern zur Verantwortung. Mit der neuen Satzung, die am 1. Juli 2019 in Kraft treten soll, gibt es dafür deutlichen Rückenwind.

Durch die Wohnraumschutzsatzung soll frei finanzierter Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung geschützt werden. Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum zu anderen Zwecken als zum Wohnen genutzt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Wohnraum mehr als zur Hälfte der zur Verfügung überlassenen Fläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet wird, Wohnraum länger als drei Monate leer steht oder durch Abbruch beseitigt wird.

Bis auf einige klar definierte Ausnahmen wird Wohnraum, der dauerhaft zu Wohnzwecken objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, vor einer Zweckentfremdung durch dauerhaften Leerstand oder gewerblicher und touristischer Nutzung dadurch geschützt, dass eine Genehmigung erforderlich ist. Die neue Satzung, die am 1. Juli 2019 in Kraft treten soll, stellt klar, dass auch Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen unter diesen Genehmigungsvorbehalt fallen.

Eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum kann durch die Stadt Köln dann erteilt werden, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder besonders schutzwürdige Interessen von Antragstellern vorliegen oder wenn ein beachtliches und verlässliches Angebot an Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt wird. Die neue Wohnraumschutzsatzung ergänzt diese Regelung um die Bestimmung, dass der Ersatzwohnraum dem Kölner Wohnungsmarkt zu angemessenen Konditionen zur Verfügung gestellt werden muss. Die Höhe der Miete muss sich künftig an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren.

Auf Grundlage der Satzung ist es zudem möglich, die Wiederzuführung von Wohnraum zu Wohnzwecken behördlich anzuordnen und Zuwiderhandlungen gegen die Wohnraumschutzsatzung durch Bußgelder bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit zu ahnden.

Die Stadt Köln untersuchte seit 2014 mehr als 1.500 Wohnungen und verhängte Bußgelder in Höhe von 510.000 Euro. Aktuell prüft die Stadt Köln mehr Wohnungen denn je, 400 Ermittlungsverfahren laufen.

Damit die Wohnungsaufsicht künftig noch umfassender und effektiver kontrollieren und Verstöße ahnden kann, hat sie zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten und ist nun mit 16 Mitarbeitenden personell gut aufgestellt. Zudem wird die Wohnungsaufsicht künftig in noch engerer Kooperation mit dem Steueramt, dem Ordnungsamt und dem Bauaufsichtsamt zusammenarbeiten. Die Öffentlichkeit wird durch eine groß angelegte Informationskampagne "Zum Wohnen gebaut – Wohnungen sind keine Touristenunterkünfte" für das Thema sensibilisiert. Bürgerinnen und Bürger können etwaige Zweckentfremdungen über ein Internetportal direkt an das Wohnungsamt der Stadt Köln melden.

Weitere Informationen
Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot
Ratsinformationssystem: Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung)

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / https://www.stadt-koeln.de
Foto © Stadt Köln Oberbürgermeisterin Henriette Reker mit Dr. Harald Rau, (rechts) und Wohnungsamtsleiter Josef Ludwig

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