Deutsches Tierschutzbüro e.V. - Erneuter Sieg gegen Landwirtschaftsverlag vor Gericht

tierschutz siegAls einem der ersten Vereine und Verbände ist dem Deutschen Tierschutzbüro in Nordrhein-Westfalen bereits vor zwei Jahr vom Umweltministerium das Verbandsklagerecht zugesprochen worden. Dieses Recht ist ein Meilenstein für alle Tierschützer, ermöglicht es doch Tierschutzbelange erstmals offiziell einklagen zu können. Der Agrarlobby derweil scheint das nicht zu schmecken-das ist nachvollziehbar, denn mit der Verhinderung des Baus von Mastanlagen oder Versuchslaboren etwa sind für Investoren oft finanzielle Schäden in nicht unerheblicher Höhe verbunden. Schon 2014 hatte der Landwirtschaftsverlag Münster das zum Anlass genommen, die Mitarbeiter des Deutschen Tierschutzbüros als Stalleinbrecher zu diffamieren. Dies wurde ihm per Einstweiliger Verfügung verboten, die vom Oberlandesgericht Köln bestätigt worden war. Nun hat das Oberlandesgericht Köln auch die Berufung des Landwirtschaftsverlag zurückgewiesen, weil die Behauptung des Lobby-Sprachrohrs unwahr ist (AZ 28 O 33/15). Bei einem Verstoß gegen das gerichtliche Verbot droht dem Verlag nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 €. Die erneute Bestätigung des Oberlandesgericht Kölns zeigt, wie verzweifelt die Agrarlobby versucht, uns als Kriminelle zu stigmatisieren. Doch wir lassen uns auch aufgrund des großen Rückhalts, den wir ständig erfahren, nicht mundtot machen!

Solche gerichtlichen Auseinandersetzungen kosten leider nicht nur Zeit sondern auch Geld. Auch wenn wir bisher noch nie vor Gericht verloren haben, entstehen uns fast immer Kosten. Aus diesem Grund haben wir ein Rechtshilfekonto eingerichtet, bitte unterstützen Sie uns im juristischen Kampf. Den aktuelle Kontostand sowie weitere Informationen finden Sie hier. Spender ab 100 Euro erhalten eine Urkunde. Jetzt aktiv werden!

Quelle: www.tierschutzbuero.de

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