Schiedspersonen für den Stadtbezirk Kalk gesucht - Frauen oder Männer ohne juristische Ausbildung sollen Gerichte entlasten

stadt Koeln LogoDas Gesetz schreibt vor, dass die Parteien bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten mit geringem Streitwert und Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn vor der eigentlichen Gerichtsverhandlung eine Schiedsperson aufsuchen müssen. Diese erarbeitet mit den Parteien einen Vergleich und trägt so zur Entlastung der Gerichte bei. Auch in Strafrechtsfällen kann der Geschädigte die Hilfe einer Schiedsperson in Anspruch nehmen.

Das Rechts- und Versicherungsamt der Stadt Köln sucht zurzeit Schiedsfrauen oder Schiedsmänner für den Stadtbezirk Kalk mit den Stadtteilen Kalk, Höhenberg, Vingst, Humboldt/Gremberg, Ostheim, Brück, Neubrück, Merheim und Rath/Heumar. Als Schiedsperson kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger bewerben, die oder der das 30. Lebensjahr vollendet hat, nicht älter als 70 Jahre und nicht vorbestraft ist. Die Wahl durch den Rat erfolgt für fünf Jahre. Die Schiedsperson muss in ihrem Schiedsamtsbezirk wohnen. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt, die Stadt Köln ersetzt aber die Aufwendungen.

Die Einschaltung einer Schiedsperson ist in vielen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten auf freiwilliger Basis möglich, das heißt, immer dann, wenn ein Bürger von einem anderen verlangt, etwas zu tun oder zu unterlassen. Der Weg zu einer Schiedsperson hat den Vorteil niedriger Kosten (circa 35 Euro für einen Vergleich) und der kurzen Dauer des Verfahrens (etwa 14 Tage). Ein Gerichtsprozess dauert wesentlich länger und kostet selbst beim niedrigsten Streitwert ein Vielfaches. Wenn der Streitwert unter 750 Euro liegt und bei einigen Nachbarschaftsstreitigkeiten ist der Gang zur Schiedsperson obligatorisch.

Im Strafrecht sind Schiedspersonen nur für bestimmte Delikte zuständig: Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Verleumdung und Verletzung des Briefgeheimnisses. Schiedspersonen arbeiten sehr erfolgreich, 60 bis 70 Prozent aller Fälle schließen sie mit einem Vergleich ab.

Weitere Auskünfte über die Tätigkeit von Schiedspersonen gibt es beim Rechts- und Versicherungsamt der Stadt Köln, Appellhofplatz 23-25, 50667 Köln, Tel. 0221 / 221 - 23575 und im Internet.

Im Internet unter: http://www.schiedsamt.de/

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / http://www.stadt-koeln.de

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