Stadt Köln will Verträge mit den AWB verlängern - Rat soll am 20. März abschließend entscheiden

stadt Köln logo großDie Stadt Köln plant, die Leistungsverträge mit der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) unter anderem für Abfallentsorgung und Stadtreinigung über das Jahr 2018 hinaus um 15 weitere Jahre zu verlängern. Die Vorberatungen zur Beschlussvorlage in den politischen Gremien beginnen in Kürze, am 20. März 2018 soll der Rat der Stadt Köln abschließend entscheiden.

Am 15. Dezember 2015 beschloss der Rat der Stadt Köln, die Vertragspartnerschaft mit den AWB langfristig fortzusetzen und weitere Maßnahmen, insbesondere zur Verbesserung der Stadtsauberkeit, vorzusehen. Als Belege für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Stadt und AWB können beispielhaft die folgenden Maßnahmen genannt werden:

- Entwicklung einer modernen und leistungsfähigen Infrastruktur bei Abfallbeseitigung und Stadtreinigung;
- Leistungs- und Qualitätskontrollen;
- Vergleich mit anderen Großstädten;
- Kundenzufriedenheitsanalysen;
- Serviceorientierung durch Ausbau des Kundenservices hinsichtlich Erreichbarkeit und Qualität für rund 250.000 Anrufe pro Jahr und Erweiterung der Kundenkommunikation auf neue Medien (zum Beispiel AWB App);
- Schaffung von bürgernahen Erfassungssystemen für Wertstoffe;
- flexible Reaktion auf gesellschaftliche Entwicklungen, zum Beispiel die zunehmende Inanspruchnahme des öffentlichen Raumes durch die Ausweitung der Grünflächenreinigung und Einführung der Picknickreinigung;
- pädagogische Angebote zur Umweltbildung,
- gute Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung zur Stabilisierung von Entgelten und Gebühren.

Die AWB haben sich diesen Herausforderungen zu wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen gestellt. Dies zeigt sich insbesondere daran, dass die Entgelte der AWB im Zeitraum von 2001 bis 2018 nur moderat innerhalb der allgemeinen Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Auf diese Weise haben die AWB maßgeblich zur Gebührenstabilität in Köln beigetragen. Dabei sind im Laufe der Jahre viele neue Leistungen aufgenommen und der Service ist verbessert worden.

Erfreulich ist, dass sich solche Maßnahmen positiv ausgewirkt haben: Laut einer Umfrage im Jahr 2017 zeigten sich über 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger mit der AWB "sehr" oder "eher" zufrieden.

Die jetzt zu beschließenden Grundlagenverträge sind nicht zu verwechseln mit den Gebührensatzungen. Diese werden zum Jahresende für das jeweilige Folgejahr verabschiedet und legen die konkreten Gebühren fest.

Ausblick

Köln wird in Zukunft weiter wachsen und internationaler werden. Erweiterte Nutzungsansprüche an den öffentlichen Raum sind die Folge. Die AWB als Partner der Stadt Köln haben sich neuen Herausforderungen zu stellen und die bestehenden Infrastrukturen fortzuentwickeln. Die AWB müssen auch in Zukunft ihre Leistungen flexibel anpassen, um Köln als lebenswerten Wohnort, attraktiven Wirtschafts- und Arbeitsstandort und lohnendes Touristenziel zu erhalten.

Die Stadtreinigung muss sich an der immer intensiveren Nutzung des öffentlichen Raums durch ein verändertes Freizeitverhalten orientieren. In der Abfallwirtschaft werden Themen wie Abfallvermeidung, Wertstoffsammlung sowie Umwelt- und Ressourcenschutz immer wichtiger.

Mit der nun vorliegenden Entscheidungsvorlage soll der konkrete Rahmen für eine längerfristige Vertragsverlängerung mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln geschaffen werden. Die neue Vereinbarung liefert aus Sicht der beiden Vertragspartner auch für die Zukunft wichtige Impulse zur Daseinsvorsorge.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / http://www.stadt-koeln.de

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