Diesel-Softwareupdates: Stadt gewinnt Rechtsstreit - OVG Münster berurteilt Vorgehen der Verwaltung als rechtmäßig

Veröffentlicht in Nachrichten und Doku in Köln

stadt koeln logo2018Nachdem bereits in der Vergangenheit Klagefälle zu Diesel-Softwareupdates von Verwaltungsgerichten zu Gunsten der Kölner Kraftfahrzeugzulassungsstelle entschieden wurden, hat jetzt auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster als höchste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes NRW in einem Fall, der ursprünglich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig war, die Vorgehensweise der Stadt Köln als rechtmäßig bestätigt (Aktenzeichen: 8 B 865/18).

Mit der Entscheidung der Münsteraner Richter gegen den Halter eines Audi A5 (Dieselmotor EA 189, Euro 5) wurde ein weiteres deutliches Signal gesetzt: Die vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) geforderten Software-Updates sind vorzunehmen und wenn bei deren Verweigerung Zwangsmaßnahmen seitens der Zulassungsstellen (hier: Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels unter Androhung von Zwangsgeld) eingeleitet werden, ist dies rechtlich einwandfrei. Das Interesse der Allgemeinheit, von einem verstärkten Ausstoß von Stickstoffdioxid verschont zu werden und zur Luftreinhaltung beizutragen, überwiegt gegenüber dem privaten Interesse, ein Software-Update nicht vornehmen zu lassen.

Im Zusammenhang mit der so genannten Diesel-Abgasthematik hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg seit Ende 2017 bundesweit alle betroffenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter aufgefordert, das jeweils vorgeschriebene Softwareupdate aufzuspielen. In Köln sind der zweimaligen Aufforderung des KBA zum Softwareupdate rund 400 Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter nicht nachgekommen. Daraufhin hatte die Kölner Kfz-Zulassungsstelle – letztlich im Auftrag des KBA und im Interesse der Öffentlichkeit hinsichtlich Luftreinhaltung und Gesundheitsschutz – mehrstufig gehandelt: Zunächst wurden die Halterinnen und Halter nochmal angeschrieben, danach wurde bei Nichtreaktion der Betrieb der Fahrzeuge untersagt. Und schließlich wurde in den Fällen, in denen die Halterinnen und Halter noch immer nicht reagierten, deren Fahrzeuge von Amts wegen abgemeldet.

Verschiedentlich haben Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter gegen diese Maßnahmen geklagt. In den bisherigen Klagefällen sind die von der Kölner Kfz-Zulassungsstelle durchgeführten Maßnahmen ausnahmslos als rechtskonform bestätigt worden. Darin fügt sich die Entscheidung des OVG Münster ein.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Lars Hering / https://www.stadt-koeln.de

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