Welttierschutztag: TASSO fordert Wildtierverbot im Zirkus

Tasso logoSie gehören in die Weite der Savanne oder in tropische Regenwälder und nicht in Käfige auf deutsche Festplätze: Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober fordert TASSO e.V. weiter nachdrücklich ein Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus. Gleichzeitig appelliert die Tierschutzorganisation an Kommunen, bei der Platzvermietung an Zirkusse den Tierschutz zu berücksichtigen. Und auch Sie können helfen!

Oft werden wildlebende Tierarten im Zirkus gehalten, deren Ansprüche an eine verhaltensgerechte Unterbringung so hoch sind, dass sie in einem reisenden Zirkusunternehmen nicht angemessen berücksichtigt werden können. Sie werden entweder zu Dressur- oder auch nur zu reinen Schauzwecken gehalten. Besonders problematisch ist das vor allem für Elefanten, Affen, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde. „Der Stress durch die ständigen Transporte, die engen Transportwagen, schlecht ausgestattete Gehege, die Einzelhaltung sozialer Tiere, ungeeignetes Futter sowie die Dressur zu artwidrigem Verhalten wie das Springen durch brennende Reifen sind nur einige der vielen tierschutzrelevanten Probleme“, zählt Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO, auf und stellt klar: „Ein artgerechtes Leben ist für diese Tiere im Zirkus nicht möglich!“

Bleiben Sie Zirkussen mit Wildtieren fern, und fordern Sie Lokalpolitiker zum Handeln auf
Auch Sie können aktiv werden und Ihre Stimme gegen Wildtiere im Zirkus erheben. Sprechen Sie die Politiker in Ihrem Wohnort an, und fordern Sie, dass diese tätig werden und keine öffentlichen Plätze mehr an Zirkusse mit Wildtieren vermieten. Meiden Sie Zirkusse, die Wildtiere mit sich führen. Dass wilde Tiere zu unserer Belustigung unter nicht artgerechten Umständen gehalten werden und unnatürliche Kunststücke vollführen müssen, muss ein Ende haben. Das sollten wir auch schon unseren Kindern erklären. Schließlich kann kein Tierfreund wollen, dass Tiere zu unserer Unterhaltung leiden müssen. Dass Zirkusunternehmen auch ohne Wildtiere erfolgreich sein können, beweisen z.B. die Zirkusse Roncalli oder FlicFlac.

Zum Hintergrund
Der Bundesrat hat in diesem Frühjahr bereits zum dritten Mal einem Entschließungsantrag zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten zugestimmt. Die Bunderegierung hat dazu jedoch bis heute nicht Stellung genommen und keine Rechtsverordnung erlassen. „Das muss sich dringend ändern“, fordert Mike Ruckelshaus und verweist auf eine Stellungnahme der Bundesregierung aus dem Jahr 2012. Schon damals hatte die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Drucksache 17/10572) Folgendes festgestellt:

• eine tierschutzgerechte Haltung bestimmter Tierarten ist unter den Bedingungen eines Zirkusbetriebes mit ständigem Ortswechsel nicht realisierbar
• ein Haltungsverbot könnte für bestimmte Tierarten erforderlich sein
• ein Haltungsverbot für bestimmte Tierarten stellt keinen Eingriff in die Berufswahlfreiheit dar

Konsequenzen wurden daraus jedoch bislang nicht gezogen. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, die bereits ein vollständiges oder teilweises Wildtierverbot für Zirkusse realisiert haben. Dazu gehören beispielsweise die Niederlande, Belgien, Österreich, Großbritannien und erst seit wenigen Wochen auch Norwegen, wo die Regelung ab Januar 2017 greifen wird.

Zum Glück handeln in Deutschland aber bereits viele Kommunen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch ohne gesetzliches Verbot. Etwa 60 Städte und Gemeinden vermieten beispielsweise keine öffentlichen Plätze mehr an Zirkus-Unternehmen, die bestimmte Wildtierarten mit sich führen. Zuletzt hat sich beispielsweise der Stadtrat der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover für ein kommunales Wildtierverbot ausgesprochen. Die Rechtmäßigkeit eines solchen Verbotes wurde durch ein Urteil des Müncheners Verwaltungsgerichts bestätigt, das seit April 2016 rechtskräftig ist.

TASSO appelliert daher an alle Kommunalpolitiker, ebenfalls diese tierschutzpolitische Möglichkeit einer Widmungsbeschränkung für öffentliche Plätze bei der Vergabe an Zirkusse mit Wildtieren zu nutzen, und empfiehlt in diesem Zusammenhang eine Mustersatzung der Tierschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg.

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