1.000 Euro statt 60 wegen vermeintlicher Gefahr – TASSO kritisiert Willkür bei Hundesteuer
Tausend Euro Steuer für einen gefährlichen Hund sind nicht zu hoch. Diese Entscheidung hat das rheinlandpfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Januar getroffen (Az. 6 A 10616/16.OVG). Geklagt hatte der Halter eines Staffordshire Bullterriers, der statt 60 Euro Hundesteuer in seiner Gemeinde 1.000 Euro pro Jahr zahlen muss. Das ist mehr als das 16fache des normalen Steuersatzes. Dennoch nach Ansicht der Gerichtes kein Betrag, der auf den Halter des Hundes eine „erdrosselnde Wirkung“