Öffentliche Gebäude als Vorbild für den Ausbau erneuerbarer Energien – Hilfe für Schulen
Köln, 17.05.2011
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ist jetzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um gesetzt worden, bei der öffentliche Gebäude eine Vorbildfunktion übernehmen sollen. Dies betrifft nicht nur neue Gebäude. Auch bei bestehenden öffentlichen Gebäuden gibt es nun eine Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien. Die Verpflichtung gilt auch für Gebäude, die von der öffentlichen Hand angemietet werden.
Wie der Anteil von Solarenergie bei