DPolG begrüßt BGH-Urteil - Aufnahmen von Dashcams vor Gericht zulässig
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel bei Verkehrsunfällen. Die Aufnahmen sollen nun in der Regel vor Gericht zulässig sein.
DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „Wir sehen es mit Erleichterung, dass endlich Rechtssicherheit geschaffen worden ist. Inhaltlich ebnet das Urteil die Möglichkeit, die Erfolgsaussichten einer mittels Video objektivierten Beweisführung zu steigern. Dies hat