Solaranlagen auf denkmalgeschützten Häusern

stadt Koeln LogoStadt Köln entwickelt Anwendungskriterien zur energetischen Ertüchtigung

Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln hat Kriterien für die praktische Umsetzung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden entwickelt und diese in einem Leitfaden zusammengefasst. Damit wurden die Entscheidungsleitlinien des Erlasses, den das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Anfang November im Nachgang der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW allen Denkmalbehörden zugestellt hat, auf die Besonderheiten des Kölner Gebäudebestandes zugeschnitten.  

Mit den neuen Anwendungskriterien wird eine gezielte und abgestimmte Errichtung von Solaranlagen auf zahlreichen Dachflächen denkmalgeschützter Gebäude möglich sein. Eine pauschale Regelung ist hierbei nicht möglich, so wird es bei exponierten Dächern Einschränkungen geben und in begründeten Fällen keine Erlaubnis erteilt werden können. In einer ganzheitlichen Betrachtung müssen dann auch andere, eventuell sogar effizientere, Maßnahmen einer energetischen Ertüchtigung des Denkmals überprüft werden. Welches Konzept für das jeweilige Gebäude das passende ist, kann nur als Einzelfall entschieden werden.  

Der neue Kölner Leitfaden beschreibt für Eigentümer*innen eines Denkmals die Rahmenbedingungen, deren Einhaltung für eine Erlaubniserteilung nach §9 Denkmalschutzgesetz NRW zur Errichtung von Solaranlagen notwendig ist. Auch der administrative Weg für die notwendige Antragstellung ist beschrieben. Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln berät hierzu die Planenden sowie die Denkmaleigentümer*innen.  

Klimaschutz und Umweltschutz sind nicht nur Kernthemen unserer Zeit, sondern haben auch große Relevanz für die Stadt Köln. Das wichtigste Ziel der Kölner Denkmalpflege ist der Erhalt der historischen Substanz als Zeugnis der wechselhaften Stadtgeschichte. Zum Umweltschutz trägt sie wesentlich bei, indem die gespeicherten „grauen Energien“ (Energiemenge, die unter anderem für die Herstellung eines Gebäudes aufgewendet wird) konserviert werden und so die Nachhaltigkeit im Umgang mit Gebäuden gefördert wird. Umweltschutz und Denkmalpflege ergänzen und unterstützen sich also in vielen Bereichen.  

Um effiziente und ökonomische Wege der energetischen Ertüchtigung der denkmalgeschützter Gebäude (rund zwei Prozent des Gebäudebestandes in Köln) zu etablieren, ist das Denkmalamt im konstruktivem Austausch mit der Koordinationsstelle des Dezernats für Klimaschutz und leistet so einen aktiven Beitrag zur Verwaltungsstrategie "klimaneutrales Köln". Die Denkmalpflege steht den Bürger*innen beratend zur Seite, um das Erreichen der Klimaziele ebenso wie den angemessenen Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden sicherzustellen. Hierin folgt das Amt den Vorgaben des novellierten Denkmalschutzgesetzes NRW, das in Paragraph 9 unter anderem eine angemessene Berücksichtigung des Klimaschutzes im Rahmen denkmalpflegerischer Abwägungsprozesse festlegt. Aspekte des Umweltschutzes und Klimaschutzes wurden bereits zuvor in denkmalpflegerischen Entscheidungen berücksichtigt. Mit den neuen Leitlinien ist es nun möglich, die Grundlagen der Abwägung transparent und systematisch aufzubereiten.  

Der Leitfaden steht hier als Download zur Verfügung. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Themen der Denkmalpflege sowie Kontaktmöglichkeiten zum Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Weitere Informationen zum Denkmalschutz und Denkmalpflege

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jutta Doppke-Metz

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