Geschrieben am . Veröffentlicht in Nachrichten und Doku.

Abstimmung über Modernisierung gescheitert: EU-Mitgliedschaft im Energiecharta-Vertrag steht vor dem Aus

umweltAm 18. November stimmten die EU-Mitgliedsstaaten über die Position der EU zur anstehenden Reform des Energiecharta-Vertrages (ECT) ab. In der Abstimmung des EU-Rats kam keine qualifizierte Mehrheit zustande. Die EU kann daher der Modernisierung des Vertrages auf der anstehenden 33. Energiecharta-Konferenz in der Mongolei nicht zustimmen. Der Europäische Gerichtshof hat jedoch geurteilt, dass der bestehende Vertragstext des ECT nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Umwelt- und Klimaschutzorganisationen zeigen sich hoch erfreut über das Ergebnis der Abstimmung und fordern nun als logische Konsequenz einen sofortigen Ausstieg der EU aus dem Energiecharta-Vertrag.

Ludwig Essig, Referent für Handelspolitik am Umweltinstitut München, kommentiert das Abstimmungsergebnis: „Deutschland hat klimapolitischen Mut bewiesen und gemeinsam mit Frankreich, Spanien und den Niederlanden der Modernisierung des ECT die Zustimmung verweigert. Damit ist der Klimakiller-Vertrag nun auch auf EU-Ebene endgültig gescheitert. Wir fordern die EU-Kommission auf, sofort den Ausstieg einzuleiten!“

Hintergrund

Konzerne haben den ECT in den vergangenen Jahren für milliardenschwere Klagen gegen Staaten genutzt, die aus fossilen Energien aussteigen oder höhere Umweltschutzstandards einführen wollten. Umwelt- und Klimaschutzorganisationen hatten in der Vergangenheit immer wieder darauf gedrängt, den Vertrag zu kündigen, damit die Energiewende nicht ausgebremst wird. Allein in der EU, Großbritannien sowie der Schweiz schützt der ECT im Moment fossile Projekte in Höhe von über 344 Milliarden Euro.

Kürzlich veröffentlichte das Umweltinstitut ein Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass die Durchsetzung von aus dem ECT resultierenden Schadensersatzansprüchen wirksam angefochten werden kann. Dies ist besonders relevant, weil bestehende Investitionen aufgrund einer Klausel im Vertragstext nach dem Austritt noch weitere 20 Jahre lang geschützt bleiben und somit weiterhin Klagen möglich sind.

Quelle: www.umweltinstitut.org