Umweltinstitut München e.V. - Bundesrat fordert Fracking-Teilverbot!

Veröffentlicht in Soziales und Leben

umweltMünchen/Berlin, 08. Mai 2015 – In seiner heutigen Plenarsitzung ist der Bundesrat der Empfehlung des Umweltausschusses nach einem generellen Fracking-Verbot nicht gefolgt. Dennoch spricht er sich für weitreichende Verschärfungen des vorliegenden Gesetzespaketes aus. So wird ein Verbot von Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein gefordert.

Die Bundesländer lehnen Fracking in diesen Gesteinsformationen ab – und das in allen Tiefen. Das Verbot für solche Vorhaben nur oberhalb von 3000 Metern Tiefe festzulegen, sei aus fachlicher Sicht nicht zu rechtfertigen. Zudem soll das Verbot für Schiefer- und Kohleflözgasfracking im Bundesbergrecht verankert werden.

„Die ursprüngliche Forderung des Umweltausschusses war konsequent und sollte vom Bundestag umgesetzt werden. Denn auch beim ‚Tightgas'-Fracking, das auf Druck der niedersächsischen Landesregierung aus der Verbotsforderung ausgeklammert wurde, bestehen Gefahren für das Grundwasser", so Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München. „Dennoch ist das Votum des Bundesrats für ein im Bergrecht verankertes Verbot von Schiefergasfracking und die Streichung der 3000-Meter-Grenze ein starkes Signal an die Bundestagsabgeordneten. Dieses dürfte die Kritikerinnen und Kritiker der Entwürfe in den Regierungsparteien weiter in ihrem Widerstand gegen das Gesetz bestärken."

Das Umweltinstitut München appelliert daher noch einmal an die Bundestagsabgeordneten, ihrer Verantwortung für eine zukunftsfähige Politik gerecht zu werden. Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen dafür, Fracking komplett zu verbieten, wenn nicht jetzige und künftige Generationen die Kosten für die entstehenden Schäden tragen sollen.

Informationen über das Umweltinstitut München finden Sie unter: www.umweltinstitut.org

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