EU-Kommission plant offenbar Alleingang bei der Wiederzulassung - EU-Kommission muss Geisterfahrt bei Glyphosat stoppen

umweltMünchen, 10. November 2017 – Die EU-Kommission hat gestern angedeutet, dass sie die Zulassung für Glyphosat auch im Alleingang erneuern könnte, wenn sie hiermit im Vermittlungsausschuss scheitern sollte [1]. Damit würde sie von der bisherigen Linie von Kommissionspräsident Junker und Gesundheitskommissar Andriukaitis abweichen, die bisher stets bekundet hatten, nicht ohne qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten handeln zu wollen.
Dazu erklärt Karl Bär, Referent für Agrarpolitik am Umweltinstitut München: „Die aktuellen Aussagen der Kommission offenbaren einen gravierenden Mangel an Respekt vor den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Menschen in der EU. Wenn die EU-Kommission gegen das Parlament und ohne qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten die Wiederzulassung von Glyphosat durchsetzt, untergräbt sie das Vertrauen in die Europäische Union.“

Die EU-Mitgliedsstaaten hatten gestern über den Vorschlag der Kommission abgestimmt, Glyphosat für fünf weitere Jahre ohne Einschränkungen zu genehmigen. 14 Mitgliedstaaten votierten für den Kommissionsvorschlag. Diese repräsentieren gemeinsam jedoch nur 37 Prozent der Bevölkerung. Damit verfehlte die Kommission die für eine qualifizierte Mehrheit nötigen 65 Prozent der Bevölkerung bei weitem.

Wie die Kommission nun ankündigte, will sie den unveränderten Vorschlag Ende November dem Vermittlungsausschuss vorlegen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sie auch dort scheitern wird. Denn wichtige Mitgliedstaaten wollen einer Verlängerung nur als Übergangsphase zu einem Verbot zustimmen. In diesem Fall will die Kommission Glyphosat nun offenbar im Alleingang für fünf weitere Jahre und ohne Auflagen genehmigen.

Damit handelt die Kommission nicht nur ohne qualifizierte Mehrheit, sondern auch gegen das Votum des Europäischen Parlaments. Dieses hatte sich im Oktober mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, Glyphosat ab 2022 zu verbieten und die Verwendung bis dahin nur noch unter strengen Auflagen zu ermöglichen. Die Kommission berief sich nun gestern ausgerechnet auf diesen Beschluss. Doch anders als die gewählten Abgeordneten will die Kommission die Wiederzulassung ohne einen so genannten „phase-out“, also ohne Ausstiegsplan. Am Ende der Fünfjahresfrist stünde also kein Verbot von Glyphosat, sondern voraussichtlich ein neuer Zulassungsantrag der Hersteller.

„Der Versuch der Kommission, das Parlamentsvotum für ein Glyphosat-Verbot ins Gegenteil zu verdrehen, ist an Dreistigkeit kaum zu übertreffen“, so Bär. „Die Kommission ist gestern zum sechsten Mal damit gescheitert, eine ausreichende Mehrheit für die Wiederzulassung zu bekommen. Sie sollte jetzt endlich die Notbremse auf ihrer Geisterfahrt ziehen und Glyphosat verbieten.“

[1] Die vollständige Stellungnahme der EU-Kommission zur Abstimmung können Sie hier sehen: https://ec.europa.eu/avservices/video/player.cfm?ref=I145897&sitelang=en&lg=EN

www.umweltinstitut.org

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