Die erste reine Fahrradstraße in Köln - Umgestaltung erfolgte im Rahmen des Verkehrsversuchs Zülpicher Straße

bilder verkehr verkehrszeichen fahrradstrasse sm 320Die Zülpicher Straße im Stadtteil Sülz ist im Bereich des Campus der Universität zu Köln seit dem 19. April 2016 für den Kfz-Durchgangsverkehr gesperrt. Die begleitenden Untersuchungen zu diesem Verkehrsversuch sind abgeschlossen und wurden bei einer Bürgerinformationsveranstaltung im März 2017 vorgestellt. Die Bezirksvertretungen Innenstadt und Lindenthal sowie der Verkehrsausschuss haben auf dieser Grundlage im Januar 2018 beschlossen, die Sperrung zunächst beizubehalten.

Zur weiteren Verbesserung des Radverkehrs sollten darum im gesperrten Bereich eine Fahrradstraße eingerichtet und mittelfristig Pläne für eine Umgestaltung der Zülpicher Straße zwischen Universitätsstraße und Bahnunterführung Dasselstraße entworfen werden. Die Verwaltung hat den ersten Schritt des Beschlusses nun umgesetzt, die Fahrradstraße ist freigegeben.

Durch die Ausweisung als Fahrradstraße zwischen Universitätsstraße und Paula-Kleinmann-Weg wird dieser Abschnitt der Zülpicher Straße deutlich attraktiver für die bei Zählungen ermittelten 5.000 bis 7.000 Radfahrer täglich. Die Fahrbahn stadteinwärts, die zuvor teilweise mit Kopfsteinpflaster ausgestattet war, wurde mit einer neuen Asphaltdecke überzogen, um eine bessere, sichere und angenehme Befahrbarkeit zu ermöglichen.

Um die neue Regelung zu verdeutlichen, wurden Beschilderungen und Markierungen erneuert, Bodenpiktogramme aufgetragen sowie die Ampelanlage am Knotenpunkt Universitätsstraße/Zülpicher Straße/Kerpener Straße angepasst. Auf der Kerpener Straße, kurz vor der Universitätsstraße, konnten einige zusätzliche Parkplätze für das Bewohnerparken eingerichtet werden. Im Gegenzug mussten zugunsten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes zwischen Autos und Fahrrädern einige Stellplätze auf der Zülpicher Straße in Höhe Paula-Kleinmann-Weg und Hans-Meyer-Weg entfallen. Die Kosten für die Einrichtung der Fahrradstraße einschließlich Asphaltierung, Beschilderung, Markierung und Anpassung der Ampeln liegen bei rund 113.000 Euro.

Die erste Fahrradstraße in Köln wurde schon 1993 angeordnet. Im Lauf der Jahre kamen einige weitere hinzu, Köln verfügt außer dem jetzt fertig gestellten Verkehrsweg stadtweit über 20 Fahrradstraßen. Diese sind jedoch alle mit Zusatzschildern wie "Anlieger frei" oder "Für Kfz frei" ausgestattet, können also unter Beachtung der Vorrechte für Radfahrer von Autofahrern genutzt werden. Der Abschnitt auf der Zülpicher Straße ist damit die erste und bisher einzige Fahrradstraße in Köln, die ausschließlich von Radlern genutzt werden darf. Das Radverkehrskonzept Innenstadt sieht für die Weiterentwicklung des Radverkehrs die Einrichtung von 83 weiteren Fahrradstraßen vor.

In einem zweiten Schritt soll nun eine Umgestaltung des gesamten Abschnitts von der Universitätsstraße bis zur Bahnunterführung Dasselstraße geprüft werden. Dabei geht es um planerische Ansätze für eine dauerhafte Lösung mit und ohne Kfz-Durchgangs-verkehr. Ein externes Büro soll nach den Vorgaben der Stadt Vorschläge erarbeiten. Die Verwaltung wird die Verkehrssituation im Umfeld der Sperrung bis dahin weiter beobachten und gegebenenfalls weitere Optimierungen vornehmen.

Bürgerinnen und Bürger, die sich mit der Verwaltung über die Einrichtung der Fahrradstraße und den Verkehrsversuch austauschen möchten, wenden sich an das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0221 / 221-21613.

Was ist eine Fahrradstraße?

Eine Fahrradstraße ist ein Verkehrsweg, der Radfahrenden vorbehalten ist. Sie dürfen hier nebeneinander fahren, wobei sie sich dennoch rechts halten müssen, etwa um schnelleren Radfahrenden das Überholen zu erleichtern. Ebenso wie das Rechtsfahrgebot gilt in einer Fahrradstraße das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, insbesondere auf Fußgänger und deren Sicherheit ist zu achten. Andere Fahrzeuge, wie Autos oder Motorräder, dürfen eine Fahrradstraße nur befahren, wenn ein Zusatzzeichen dies erlaubt.

Fahrradstraßen können zum Beispiel für Anliegerinnen und Anlieger oder den allgemeinen Verkehr freigegeben werden. In einer Fahrradstraße gilt grundsätzlich Tempo 30. Um niemanden zu gefährden oder zu behindern, muss unter Umständen noch langsamer gefahren werden. Fahrradstraßen kommen dort zum Einsatz, wo der Radverkehr die dominierende Verkehrsart ist oder die Straße an einer Hauptroute des Radverkehrs liegt.

Quele: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg / https://www.stadt-koeln.de - Foto © panthermedia.net/U Pixel

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