Oberbürgermeisterin Reker darf sich kritisch zu AfD-Parteitag äußern, wenn Nutzung amtlicher Mittel unterbleibt
"Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. März 2017"
Im Rechtstreit zwischen der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) und der Stadt Köln hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass sich Oberbürgermeisterin Reker kritisch zum AfD-Parteitag in Köln äußern darf, wenn dabei die Nutzung amtlicher Mittel unterbleibt.
Damit sieht sich die Stadt Köln in ihrer Auffassung bestätigt, dass Oberbürgermeisterin Henriette Reker auch künftig ihre persönliche politische Meinung zu den