USA: Willkür bei Hinrichtungen im „Sunshine State“ Florida

usa todesstrafe hinrichtungskammer florida 2005Ob ein zum Tode verurteilter Häftling in Florida hingerichtet wird, hängt oftmals von reiner Willkür ab. Auch Menschen mit geistiger Behinderung landen im Todestrakt.

BERLIN, 23.08.2018 – Florida hält an seiner besonders rücksichtslosen Vollstreckung der Todesstrafe fest, obwohl der Oberste Gerichtshof der USA dem Bundesstaat bereits 2016 verfassungswidriges Vorgehen bescheinigt hatte. Ein neuer Bericht, den Amnesty International heute veröffentlicht, dokumentiert dieses System der Willkür bei der Verhängung der Todesstrafe.

"Die Todesstrafe ist generell abzulehnen, sie ist unmenschlich und grausam. Leider setzen weiterhin viele US-Bundesstaaten auf die Todesstrafe. Florida sticht durch seine besonders rücksichtslose Anwendung der Todesstrafe hervor. Damit verweigert sich Florida der positiven Entwicklung, dass sich 19 andere Bundesstaaten in den vergangenen Jahren für die Abschaffung der Todesstrafe entschieden haben", sagt Sumit Bhattacharyya, USA-Experte bei Amnesty International in Deutschland.

Der Bundesstaat steht mit seinen seit 1976 in den USA durchgeführten Hinrichtungen an vierter Stelle. Damals hatte der Oberste Gerichtshof der USA die Wiedereinführung der Todesstrafe gebilligt.

Der Bericht Darkness visible in the Sunshine State: The death penalty in Florida geht der Frage nach, wie vielen zum Tode verurteilen Häftlingen das Recht auf eine Überprüfung ihres Urteils verwehrt wurde. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte 2016 im Fall Hurst gegen Florida entschieden, dass Floridas Verfahrensregeln zur Verhängung der Todesstrafe verfassungswidrig sind, da den Geschworenen nur eine beratende Rolle zugesprochen wird.

Doch anstatt mit einer sorgfältigen Neubewertung der Todesstrafe reagierte die Legislative des Bundesstaates mit einer schnellen Überarbeitung der entsprechenden gesetzlichen Regelung, um die Verhängung der Todesstrafe wieder zu ermöglichen. Der Oberste Gerichtshof Floridas hat das Urteil im Fall Hurst bisher nur auf eine begrenzte Anzahl bestehender Fälle angewendet. Die Folge war, dass nahezu die Hälfte der 400 zum Tode verurteilten Häftlinge gar nicht erst zu einer erneuten Strafanhörung berechtigt wären.

Das Schicksal der zum Tode Verurteilten kommt einem "Würfelspiel" gleich, wie es ein Richter am Obersten Gericht in Florida formulierte. Vier Personen wurden dieses Zufallsprinzip bereits zum Verhängnis. Sie wurden hingerichtet, ohne Chance auf eine Überprüfung. Viele weitere warten derzeit auf ihre Hinrichtung.

Der Bericht zeigt anhand von Fallbeispielen, mit welcher Willkür bei den zum Tode Verurteilten vorgegangen wird.

In dem Amnesty-Bericht geht es in erster Linie um drei Arten von Häftlingen im Todestrakt: Personen mit schweren psychischen Behinderungen, Personen, die als geistig behindert oder an der Grenze zur geistigen Behinderung eingestuft wurden, sowie junge Erwachsene mit einer geringeren geistigen Reife als 18 Jahre und einem durch schwere Entbehrungen und Missbrauch geprägten Hintergrund.

Mit der Verurteilung zum Tode werden diese Häftlinge als die „Schlimmsten der Schlimmen“ gebrandmarkt – als Straftäter, die durch ihre „extreme Schuld die Hinrichtung am ehesten verdienen“. Die im Bericht untersuchten Fälle stellen in Frage, dass die Anwendung der Todesstrafe in Florida mit dieser verfassungsrechtlichen Einschränkung im Einklang steht.

Der Bericht macht auch deutlich, wie sehr die Verhängung der Todesstrafe in Florida von der Hautfarbe abhängig ist. Bei 20 der seit 1996 in Florida durchgeführten Hinrichtungen handelte es sich um schwarze Straftäter, die wegen des Mordes an Weißen verurteilt worden waren. Bisher wurde jedoch noch kein Weißer in Florida allein für den Mord an einem Schwarzen hingerichtet. Trotz dieses Ungleichgewichts ist es den zum Tode Verurteilten nach wie vor fast unmöglich, erfolgreich Klage wegen systemischer rassistischer Diskriminierung einzureichen.

"142 Länder weltweit wenden die Todesstrafe nicht mehr an oder haben sie komplett abgeschafft. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind nun gefragt, sich diesen Ländern anzuschließen“, fordert Amnesty-Experte Sumit Bhattacharyya.

Forderungen von Amnesty
• Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und uneingeschränkt ab. Amnesty fordert Floridas Gouverneur und sein Kabinett auf, keine weiteren Todesurteile zu unterzeichnen und die Todesstrafe aller zum Tode verurteilten Häftlinge in lebenslange Haft umzuwandeln, um damit die ersten wichtigen Schritte zu ihrer Abschaffung zu unternehmen.
• Staatsanwälte in Florida sollten diese Strafe in Mordfällen nicht länger durchzusetzen versuchen.
• Die Behörden sollten zumindest sicherstellen, dass alle Richter und Geschworenen bei allen Angeklagten und zum Tode Verurteilten umfassend über mildernde Umstände wie psychische und geistige Behinderungen, emotionale und psychische Unreife oder Hintergründe wie Missbrauch und Entbehrungen informiert werden.

Quelle: www.amnesty.de

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