Erweiterung Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud: Stadt soll Bauherr werden - Oberlandesgericht Düsseldorf äußert sich zu Vergabeverfahren

stadtkoelnlogo neuDas Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in mündlicher Verhandlung am heutigen Mittwoch, 24. Mai 2017, seine Rechtsauffassung über die sofortige Beschwerde der Stadt Köln gegen die Entscheidung der Vergabekammer Rheinland dargelegt, die das laufende Vergabeverfahren für den Erweiterungsbau für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud im Dezember letzten Jahres gestoppt hatte. Der Senat hat erkennen lassen, dass er entgegen der Entscheidung der Vergabekammer nicht der Auffassung ist, dass bei der Vergabe ein Verstoß gegen das so genannte "Koppelungsverbot" vorliegt. Damit bestätigt er die Rechtsauffassung der Stadt Köln. Allerdings ist er der Meinung, dass die Stadt Köln alle Leistungen bis zur Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) hätte selbst durchplanen müssen.

Eine Entscheidung soll am 21. Juni 2017 verkündet werden.

Ursprüngliches Ziel war die Errichtung des Erweiterungsbaus für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud durch einen Investor. Nachdem im Rahmen eines Architektenwettbewerbs 2013 das Büro Christ & Gantenbein aus Basel als Sieger hervorgegangen war, sollte der Siegerentwurf anschließend durch einen Investoren-Wettbewerb realisiert werden. An den Investor sollten zwei Teil-Erbbaurechte übertragen werden. Eines erfasst den Erweiterungsbau für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud, das andere die so genannte Blockrandbebauung an der Martinstraße/Steinweg, die der Investor für die Dauer des Erbbaurechts weitgehend frei beplanen und vermarkten können sollte. Unter anderem gegen die "Koppelung" hatte im Vergabeverfahren ein potenzieller Bieter Beschwerde erhoben, worauf die Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln das Verfahren gestoppt hatte.

Wie angekündigt hat die Stadt Köln zwischenzeitlich ein alternatives Realisierungskonzept erarbeitet, um sicherzustellen, dass der Erweiterungsbau für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud so zügig wie möglich errichtet werden kann. Auch angesichts des erheblichen Flächenbedarfs an Konferenz- und Besprechungsräumen in Rathausnähe wird Oberbürgermeisterin Henriette Reker dem Rat vorschlagen, dass die Stadt Köln sowohl den Erweiterungsbau für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud als auch die Randbebauung als Bauherr errichten lässt. In der Blockrandbebauung sollen dabei die dringend benötigten Konferenz-Räumlichkeiten für die Nutzung durch Verwaltung und Ratsfraktionen und -gruppierungen entstehen.

Die Fondation Corboud und der Stifterrat sind von der aktuellen Entwicklung informiert worden. Oberbürgermeisterin Reker hat erneut unterstrichen, den Erweiterungsbau für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud so schnell wie möglich zu errichten.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Gregor Timmer / http://www.stadt-koeln.de

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