Belegung von geförderten Wohnungen

stadt Koeln LogoStadt Köln und Kölner Wohnungswirtschaft verlängern Vereinbarung bis 2026

Die Stadt Köln und die Kölner Wohnungswirtschaft haben die Vereinbarung über die Belegung öffentlich geförderter Wohnungen um weitere fünf Jahre und damit bis 2026 verlängert. Das im Jahr 2009 gestartete Projekt ist mittlerweile ein fest etabliertes und erfolgreiches Instrument zur passgenauen Steuerung der Belegung öffentlich geförderten Wohnraums in Köln.  

Die Stadt Köln macht von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die Auswahl der Mieter*innen den Wohnraumanbietenden zu überlassen. Mietinteressierte können sich direkt bei den Anbietenden auf für sie interessante Wohnungen bewerben. Der Zwischenschritt über die Stadt entfällt. Der im Antragsverfahren auf einen Wohnberechtigungsschein berücksichtigte Bedarf und die soziale Dringlichkeit können so mit dem Interesse einer sozial stabilen Belegung der Wohnanlagen in Einklang gebracht werden. Von einem attraktiven und sozial ausgewogenen Umfeld profitieren dabei auch die Bewohner*innen.  

Für die Stadt ergibt sich durch den Verzicht auf das Belegrecht eine erhebliche Entlastung im Verwaltungsbereich und Leerstände zwischen Mietwechseln können verkürzt werden. Nicht zuletzt ist die Belegungsvereinbarung auch ein Baustein, den geförderten Wohnungsbau für Investor*innen attraktiv zu gestalten und so mittel- bis langfristig das Angebot an gefördertem Wohnraum in der Stadt auszuweiten. Die Fortführung des abgestimmten Belegungsmanagements gibt den Projektpartner*innen die Planungssicherheit, auch in den nächsten fünf Jahren nach dem etablierten Verfahren handeln zu können.  

Fortsetzung des abgestimmten Belegungsmanagements für die geförderten Wohnungen Kölns

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Katja ReuterKatja Reuter

Weitere Themen:

Expertenbefragung zum Wohnungsmarkt

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