Stadt Köln - Neue Corona-Regelungen

Zugang zu Dienstgebäuden nur mit 3G
Die Stadt Köln hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Danach dürfen ab 1. Dezember 2021 die städtischen Dienstgebäude nur von vollständig immunisierten oder getesteten Personen betreten werden (3G-Regelung). Ausnahmen bestehen grundsätzlich unter anderem nur noch für Notfälle, oder für Personen, die von der Stadt Köln vorgeladen oder sonst einbestellt sind.
Die Anordnung tritt mit Ablauf des 19. März 2022 außer Kraft.
Maskenpflicht auf Weihnachtsmärkten, Schildergasse und Hohe Straße
Die Stadt Köln möchte noch einmal auf die seit Freitag geltende Maskenpflicht auf den Weihnachtsmärkten sowie den Einkaufsstraßen Hohe Straße und Schildergasse hinweisen.
Am Wochenende hat das...