„Widerständige Alte“ legen Revision gegen Verurteilung wegen Zivilen Ungehorsams gegen die Atomkriegsübungen der Bundeswehr ein

atombombenLandgericht Koblenz würdigt gesellschaftlich anerkannte ehrenwerte Ziele der Friedensaktivist*innen und empfiehlt „mildere Mittel“

Koblenz, 19.2.2020. Die 16. kleine Strafkammer des Landgerichts Koblenz lehnte am heutigen Mittwoch den Berufungsantrag von fünf Friedensaktivist*innen im Alter zwischen 67 und 79 Jahren gegen eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs auf dem Atombombenstandort Büchel (Eifel) ab. Das Gericht würdige zwar die gesellschaftlich anerkannten ehrenwerten Ziele der Angeklagten, verwarf aber Zivilen Ungehorsam als „mildestes Mittel“ gegen die Atomwaffengefahren und verurteilte alle Angeklagten zu je 30 Tagessätzen und die Übernahme der Gerichtskosten. Die Angeklagten legten dagegen Revision ein.

Die Gruppe, die sich „Widerständige Alte“ nennt, hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, indem sie am 23.7.2018 die militärischen Sicherheitsanlagen des Bundeswehr-Flugplatzes überwand, auf der Startbahn musizierte und „Blumensamen-Bomben statt Atombomben“ warf.

Das Landgericht lehnte sämtliche Beweisanträge der Angeklagten ab, die ihren Zivilen Ungehorsam mit dem „rechtfertigenden Notstand“ begründeten, der sich aus dem fortgesetzten Bruch menschen- und völkerrechtlicher Normen durch die Bundesrepublik Deutschland ergäbe.

Der anklagte Arzt Ernst-Ludwig Iskenius aus Lübtheen (Mecklenburg-Vorpommern) stellte fest, es seien viele Fragen offengeblieben: „Was sollen wir denn noch tun, damit die Bundesregierung das Völkerrecht achtet?“ Er appellierte an das Gericht, die Wächterfunktion der Judikative im demokratischen Staat wahrzunehmen. Auch die Frage des mitangeklagten Diakons Herbert Römpp aus Hilpoltstein (Bayern), ob man die Verletzung von Grundrechten und Völkerrecht durch die Bundesregierung einfach hinnehmen müsse, blieb unbeantwortet.

Die Angeklagten plädierten dafür, das Gericht möge die grundsätzlichen Fragen nach der Angemessenheit Zivilen Ungehorsams durch das Bundesverfassungsgericht klären zu lassen. Das Gericht lehnte dies ab.

Angeklagt waren: Ariane Dettloff, Journalistin aus Köln; Susanne Großmann, Grundschullehrerin aus Erlangen; Brigitte Janus, Ärztin aus Nürnberg; Herbert Römpp, Diakon aus Hilpoltstein und Ernst Ludwig Iskenius, Arzt aus Lübtheen.

Quelle: Intveen/Dettloff i.A. der „Widerständigen Alten“

www.friedenkoeln.de
www.dfg-vk.de

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