Stadt Köln untersagt Betrieb einer Gaststätte im Stadtbezirk Mülheim

Weder Gewerbeanmeldung noch Konzession konnten nachgewiesen werden
Die Gewerbeabteilung des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Köln hat am Mittwochmittag, 29. Juli 2020, eine Gaststätte im Stadtbezirk Mülheim nachkontrolliert. Dabei wurde sie von Kräften des Ordnungsdienstes und im Rahmen der Amtshilfe von Kräften der Kölner Polizei unterstützt. Die die Gaststätte betreibende Person konnte keine Gewerbeanmeldung und keine gaststättenrechtliche Konzession vorlegen beziehungsweise nachweisen. Die Gewerbeabteilung hat daraufhin den Betrieb der Gaststätte untersagt.
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln hat das Objekt danach versiegelt. Die Personalien der betreibenden Person wurden festgestellt, ebenso von Gästen und Mitarbeitenden, die...