EU-Nordafrika-Kooperation: Verantwortung für Schutzsuchende darf nicht weiter ausgelagert werden

amnesty logoAmnesty International warnt vor einer Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Ländern wie Libyen, Tunesien und Marokko, um Menschen auf der Flucht von Europa fernzuhalten. Zudem ist die Bundesregierung gefordert, im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft eine Rechtsänderung zu initiieren, die die humanitäre Hilfe für geflüchtete Menschen ausdrücklich erlaubt.

BERLIN, 13.07.2020 – Anlässlich der heutigen Videokonferenz einiger Innenminister von EU-Mitgliedsstaaten zur verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der „Bekämpfung der Schleusungskriminalität“ mit nordafrikanischen Staaten erklärt Julia Duchrow, Stellvertreterin des Generalsekretärs von Amnesty International in Deutschland:

„Die Konferenz findet statt, während es den Mitgliedsstaaten nicht gelingt, sich auf ein funktionierendes gemeinsames Asylsystem in Europa zu einigen. Weil nicht alle europäischen Länder bereit dazu sind, Schutzsuchende aufzunehmen, sollen nordafrikanische Staaten weiterhin dafür sorgen, dass Menschen auf der Flucht die EU-Außengrenzen gar nicht erst erreichen“, erklärt Duchrow. „Diese Auslagerung der Verantwortung für die Aufnahme Schutzsuchender ist eine Farce und geht oft mit Menschenrechtsverletzungen einher.“

Amnesty International weist seit Jahren daraufhin, dass beispielsweise die Kooperation mit Libyen zu schwersten Menschenrechtsverletzungen führt, weil geflüchtete Menschen dort willkürlich eingesperrt und misshandelt werden. „Das Training und die Versorgung mit technischem Gerät der libyschen Küstenwache durch Deutschland und andere EU-Mitgliedsstaaten führt dazu, dass die libysche Küstenwache aus Seenot Gerettete zurück in Folter und Haft bringt. Dies muss ein Ende haben.“

Eine fehlende europäische Seenotrettungsmission hat die Fluchtroute über das zentrale Mittelmeer zur tödlichsten der Welt gemacht. Trotzdem werden die Crews privater Seenotrettungsorganisationen, die staatliches Versagen kompensieren, strafrechtlich verfolgt – jüngstes Beispiel: das am Donnerstag im sizilianischen Empedocle festgesetze Seenotrettungsschiff "Sea-Watch 3“. „Wir fordern die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft auf, eine Rechtsänderung zu initiieren, die die humanitäre Hilfe für geflüchtete Menschen ausdrücklich erlaubt. Bei privaten Lebensrettern und Lebensretterinnen handelt es sich nicht um sogenannte Schmuggler, die mit der Notlage dieser Menschen Geld verdienen“, erläutert Duchrow. „Mehr legale Zugangswege für Flüchtlinge und Migranten sind die beste Bekämpfung von Schleuserkriminalität.“

Hintergrund

Amnesty International lehnt die aktuellen Diskussionsvorschläge von Bundesinnenminister Horst Seehofer zu Asylverfahren an den EU-Außengrenzen ab. Durch deren Umsetzung würde es an vielen weiteren Orten an der EU-Außengrenze zu menschenrechtlichen Katastrophen wie in den Hotspots auf den griechischen Inseln kommen. Unangemessene Unterbringung, mangelnder Rechtsbeistand, lange Verfahren und Haft wären die Folgen.

Amnesty International macht aktuell im Rahmen der Kampagne „Retten verboten“ auf die zunehmend erschwerten Bedingungen von Lebensrettern und Lebensretterinnen an den Grenzen Europas aufmerksam. Mit dem Appell „Leben retten – hier und überall“ fordert Amnesty zusammen mit zahlreichen Ärztinnen und Ärzten, Krankenpflegerinnen nd -pflegern, Rettungssanitäterinnen und -sanitätern, Feuerwehrangehörigen, Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern sowie vielen anderen aus ähnlichen Berufsgruppen, Verbände und Organisationen, dass Lebensrettung als menschliche Pflicht anerkannt und nicht als Verbrechen behandelt wird.

Quelle: www.amnesty.de

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