Stille Feiertage - Gesetzliche Regelungen zu Ostern 2026

Die Stadt Köln weist auf die besonderen Regelungen und Veranstaltungsverbote des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Land Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz) für die Tage vor Ostern hin.
An Gründonnerstag, 2. April 2026, ab 18 Uhr, sind alle öffentlichen Tanzveranstaltungen verboten.
An Karfreitag, 3. April, 0 Uhr, bis Karsamstag, 4. April 2026, 6 Uhr, sind keine öffentlichen Veranstaltungen erlaubt. Hierzu zählen insbesondere Märkte, gewerbliche Ausstellungen, Briefmarkentauschbörsen, sportliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen, Leistungsshows, Zirkusaufführungen, Volksfeste, tänzerische und artistische Darbietungen, der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische...




