Sieg für die Wahlfreiheit: Umweltinstitut begrüßt EuGH-Urteil zu neuer Gentechnik

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sein Urteil zur rechtlichen Einordnung der neuen Gentechnikmethoden veröffentlicht. Tiere und Pflanzen, die mit den neuen Techniken wie CRISPR/Cas hergestellt wurden, gelten demnach nun rechtlich als Gentechnik. Damit müssen sie auch als solche reguliert und gekennzeichnet werden. Das ist ein Sieg für die Wahlfreiheit von LandwirtInnen, ZüchterInnen und VerbraucherInnen sowie für den Umwelt- und Verbraucherschutz.
Dazu erklärt Sophia Guttenberger, Referentin für Gentechnik beim Umweltinstitut München: „Der europäische Gerichtshof hat sein Urteil auf Basis wissenschaftlicher Fakten gefällt. Die Behauptung von Agrarkonzernen und industriefreundlichen Behörden, die neuen Verfahren seien gar nicht als...




