Raubkunst: Rückgabe des Genrebilds „Die Milchfrau“ von Daniel Chodowiecki aus Bundesbesitz

BVA 2017 Office Farbe deDie Kunstverwaltung des Bundes beim Bundesverwaltungsamt restituiert das Kunstwerk „Die Milchfrau“ des Malers Daniel Chodowiecki an die Rechtsnachfolger der vom NS-Regime verfolgten Voreigentümer Georg und Edith Tietz.

Die Bundesrepublik Deutschland stellt sich der besonderen Verantwortung für die Rückgabe von Kulturgütern, die den Verfolgten des Nazi-Regimes entzogen worden sind, indem sie sich der Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998 durch eine „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom 14. Dezember 1999 angeschlossen hat.

Aus dieser Verantwortung heraus prüft die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverwaltungsamt, die Provenienz aller in ihrem Eigentum befindlichen Kunstwerke aus früherem Reichsbesitz und restituiert Kulturgüter, die NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden und bestimmten Geschädigten zugeordnet werden können, an die früheren Eigentümer bzw. deren legitimierte Erben.

Die Ermittlungen zur Provenienz eines kleinen Genrebilds des Malers Daniel Chodowiecki „Die Milchfrau“ ergaben, dass sich das Kunstwerk im Jahre 1933 im Eigentum des Warenhausunternehmers Georg Tietz und seiner Ehefrau Edith Tietz, geb. Grünfeld befand. Sie zählten in der Zeit der Herrschaft des NS-Regimes zum Personenkreis der aus rassischen Gründen Kollektivverfolgten.

Im Jahre 1939 gelang es den Eheleuten Tietz, aus Deutschland zu fliehen. Das von ihnen in einer Berliner Spedition eingelagerte Umzugsgut, das das Gemälde enthielt, wurde beschlagnahmt und mit Verfügung der Gestapo – Staatspolizeileitstelle Berlin – zugunsten des deutschen Reiches eingezogen. Mit der Verwertung der Vermögensgegenstände wurde das Finanzamt Moabit-West beauftragt. Das Gemälde „Die Milchfrau“ wurde am 16./17. April 1943 auf einer Auktion in der Kunsthandlung von H.W. Lange in Berlin versteigert und über den Kunsthandel vom so genannten Sonderauftrag Linz für das Deutsche Reich erworben.

Der Tatbestand einer ungerechtfertigten Entziehung im Sinne des Rückerstattungsrechts ist nachgewiesen. Die Vereinbarung über die Rückgabe des Kunstwerkes wurde unterzeichnet.

Quelle: www.bundesverwaltungsamt.de

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